Soll Erwachsenen, die nach 2009 geboren wurden, dauerhaft den legalen Kauf von Tabakprodukten verwehret werden?
Der Schutz von Minderjährigen ist nicht verhandelbar: Tabak- und Nikotinprodukte sind nicht risikofrei und gehören nicht in ihre Hände. Seit Oktober 2024 gilt in der Schweiz ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für den Kauf dieser Produkte, was Swiss Cigarette stets unterstützt hat. Erwachsene jedoch allein aufgrund ihres Geburtsjahres dauerhaft unterschiedlich zu behandeln, ist nicht der richtige Ansatz. Eine wirksamere Massnahme besteht darin, das bestehende Verkaufsverbot konsequent durchzusetzen und die Prävention, die Alterskontrolle sowie die Zusammenarbeit mit den Detailhändlern zu verstärken.
Minderjährigen den Zugang zu Tabak- und Nikotinprodukten zu verwehren, ist ein wichtiges Ziel der öffentlichen Gesundheit.
Die Initiative greift jedoch auf das falsche Instrument zurück. Sie würde Erwachsenen, die nach 2009 geboren wurden (und die bereits Auto fahren, wählen und selbstständig entscheiden dürfen), dauerhaft den legalen Kauf von Tabakprodukten verwehren, während ältere Erwachsene dieselben Produkte kaufen könnten. Diese Ungleichbehandlung wirft Fragen hinsichtlich der Verhältnismässigkeit und der Praktikabilität auf.
Die Nachfrage könnte sich zudem auf illegale Kanäle verlagern. Diese bieten weder zuverlässige Alterskontrollen noch garantierte Qualitätsstandards. Es besteht daher die Gefahr, dass eine solche Verlagerung das Ziel eines wirksamen Jugendschutzes untergraben könnte.
Die Schweiz verfügt bereits über ein klares Instrument: Gemäss der geltenden Tabakverordnung dürfen Tabak- und Nikotinprodukte landesweit nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Vorrangig ist es, diese Regel konsequent durchzusetzen. Dies erfordert eine wirksame Altersüberprüfung, Testkäufe, geschultes Verkaufspersonal und Sanktionen bei Verstössen. Regierung, Detailhandel, Hersteller, Präventionsorganisationen und Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung. Ein konsequent durchgesetztes Gesetz schützt Minderjährige wirksamer als ein langfristiges Verbot, das schwer zu überwachen ist und die Gefahr birgt, dass legale und illegale Märkte nebeneinander entstehen.
Fazit
Minderjährige müssen wirksam vor Tabak und Nikotin geschützt werden. Dies erfordert keine dauerhafte Ungleichbehandlung zwischen den Generationen von Erwachsenen, sondern eine konsequente Durchsetzung des bestehenden Mindestkaufalters von 18 Jahren.
Bern, 8.10.2026



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