Aktuelles aus der Schweiz

Neue Warnhinweise

Art. 12 der Tabakverordnung legt fest, dass jede Packung von Tabakerzeugnissen allgemeine und ergänzende Warnhinweise tragen muss.

„Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 müssen die nachstehend ersichtlichen Bilder der ersten Serie verwendet werden.“

Passivrauchen

„Bern, 28.10.2009 – Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die Verordnung mit den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz per 1. Mai 2010 in Kraft. Dieses Gesetz will die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens schützen und gilt für geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Ausserdem sieht das Gesetz vor, dass die  Kantone strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit erlassen können.“

Informationen zum Tabak in der Schweiz